USK- Freigaben
Die
Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Die verschiedenen Stufen sind im § 14 des Jugendschutzgesetzes verankert. Folgende gibt es:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe
Die
Zuordnung der Spiele zur jeweiligen Altersklassifizierung ist in erster Linie mit der geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verbunden. Je nach Alter und Entwicklungsstand variiert die Konzentration, das Verständnis für komplexe Aufgaben und Rollen sowie die Unterscheidung zwischen
Spielewelt und Realität. Insbesondere jüngere Kinder können ohne langfristige Folgen nur begrenzt Spannungen aushalten, da es sonst zu Angstzuständen und ungenügender Verarbeitung des Erlebten führen kann.
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Spiele, die dieses Siegel erhalten haben, sind aus Sicht des
Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Zumeist handelt es sich dabei um
familienfreundliche Spiele, die die Kinder nachhaltig nicht ängstigen. Sie sind jedoch nicht zwangsläufig für jüngere Kinder verständlich oder auf Grund ihrer Kompexität beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren
Die Spiele mit diesem Kennzeichen wirken abstrakt-symbolisch,
comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Auf Grund der geistigen Entwicklung sind diese Spiele erst für Kinder ab 6 Jahren geeignet, da vorher die auftretenden Spielräume oder die Aufgabenstellung bzw. Geschwindigkeit zu belastend sein können. Erst in diesem Alter lernen Kinder allmählich zwischen
Realität und Phantasiewelt zu unterscheiden und können so differenzierter die Grenze zwischen Spiel und „realem“ Leben ziehen.
Freigegeben ab 12 Jahren
Die nächste Stufe sind
Spiele für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Auffällig ist das kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben sowie die längere Aufrechterhaltung der Spannung. Beispielsweise setzen Spielkonzepte auf Technikfaszination wie historische Militärgerätschaft oder Science-Ficiton-Welten oder auf die Motivation der Spieler, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen.
Wichtig bei diesen Spielen ist, dass eventuell
auftretende Gewalt nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden ist und damit in Abgrenzung zur Realität steht.
Freigegeben ab 16 Jahren
Mit steigendem Alter werden auch die Spiele stetig realistischer und sind
verstärkt von Gewalt in verschiedenen Variationen geprägt. Es finden zum Teil Kämpfe gegen menschenähnliche Spielfiguren in fiktiven oder historisch-kriegerischen Auseinandersetzungen statt. Dabei wird in den Spielkonzepten besonderen Wert auf die Atmosphäre gelegt, die die Spielinhalte sehr realistisch erscheinen lassen. Aus diesem Grund ist für Spiele dieser Art eine gewisse Reife des sozialen Urteilsvermögens sowie die Fähigkeit zur kritischen Reflexion der interaktiven Beteiligung erforderlich.
Keine Jugendfreigabe
Zu dieser Kategorie zählen Spiele, die in allen Spieleelementen reine Erwachsenenprodukte beinhalten. Diese dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis zu 50.000 Euro. Der Hintergrund ist die mögliche Beeinträchtigung der
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Inhalte sind fast ausschließlich durch Gewalthandlungen und sehr realistische Darstellungen der Spielfiguren und Ereignisse gekennzeichnet.
Zu beachten ist, dass diese Spiele dennoch frei von Inhalten sind, die in Deutschland grundsätzlich als verboten gelten (z.B.
Pornographie, Rassismus, kriegsverherrlichende Inhalte).
Eine Alterskennzeichnung entfällt, wenn sich die Spielinhalte mit den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) decken. In diesem Fall wird das Spiel auf die Indizierungsliste gesetzt und darf dem freien Markt nicht zugänglich gemacht werden.